Hundehaftpflicht

Bei der Haftpflichtversicherung für Hunde ist es anders geregelt als bei der privaten Haftpflicht. Die Hundehaftpflicht sieht kein Verschulden vor. Das bedeutet, der Halter des Tieres ist direkt für das Verhalten seines Hundes verantwortlich und haftet dafür.

Da auch ein Hund der nicht zur Aggression neigt einen Schaden anrichten kann, scheint es sinnvoll eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Schäden, die ein Hund anrichten kann beschränken sich nicht nur auf materielle Schäden. Auch so genannte Vermögensschäden können Sie belasten: Ihr Hund schüchtert eine Person ein, die sich in der direkten Folge nicht traut ein Geschäft zu Betreten. In diesem Fall kann ein Geschäftsmann Vermögensschäden geltend machen.

Die Hunde-Haftpflichtversicherung versichert nicht direkt das Tier, sondern die Schäden, die durch den Vierbeiner entstehen. Das bedeutet, dass der Hundehalter versichert ist, aber auch die Personen, die zur Zeit des Schadens das Tier hüten oder ausführen. Das können also auch Freunde, Bekannte, oder ein Kind aus der Nachbarschaft sein.

In Ihrem Hundesalon wird man Sie gerne beraten und verschiedene Versicherungs-Modelle vergleichen.

Artikel von Tilde~ - Leben in Deutschland